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Gastgeber
Christine und Josef Lussi-Waser heissen Sie herzlich willkommen!

     

Herr
Josef Lussi-Waser
Gastgeber


               

                

                               Frau
                Christine Lussi-Waser
                         Gastgeberin
                           
















Lussi = Alte Landsleute in Nidwalden



Beschreibung: In Blau auf grünem Dreiberg
ein silbernes Lamm mit goldenem Nimbus,
eine rot-weisse Kreuzfahne im rechten
Vorderlauf haltend.

Bürgerorte / Heimatgemeinden in Nidwalden:
Beckenried,
Stans

Erste Erwähnungen in Nidwalden:


1370 Hartmann Lussi amtet als Zeuge in einem
Marchenstreit (Urkunde vom 31. Mai 1370,
StA NW: KA Stans).

1520 Johann Lussi erscheint als Wohltäter der
Kaplanstiftung (Kaplaneirodel St. Heinrich von
1520, PA Beckenried).

1528 Johann Lussi ist als Richter aufgeführt
(Protokoll Geschworenengericht,
Bd. 1, StA NW: A 1004/1, S. 1).



Abb.: Das Wappen der Lussi im Wandel der Zeit.
Von links: Fahnenbuch von 1740, Altes Stammbuch
um 1810, Wappensammlung Flühler um 1930,
Wappenbuch 2008



Lussi: www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D24108.php











































Waser = Alte Landsleute in Nidwalden



Beschreibung: In Rot auf grünem Dreiberg ein springendes silbernes Einhorn, begleitet von einem sechsstrahligen goldenen Stern und einem silbernen Kreuz, unter den Vorderhufen ein wachsender goldener Mond.

Bürgerorte / Heimatgemeinden in Nidwalden: Ennetmoos, Stans (ausgestorben im 17. Jahrhundert), Wolfenschiessen; … in Obwalden: Engelberg; … weitere: Hasle LU, Luzern LU, Zürich ZH … .

Erste Erwähnung in Nidwalden:

1532 Kaspar Waser erhält 1532 das Landrecht geschenkt (Stammbuch Waser II, StA NW).

Alte Landleute und Landleute

Bei den Wappeneinträgen steht jeweils, welches Landrecht das jeweilige Geschlecht vor 1848 besessen hat. Die Einträge lauten: Alte Landleute in Nidwalden bzw. in Obwalden oder Landleute von Nidwalden.

Vor der Gründung des schweizerischen Bundesstaates im Jahr 1848 gab es keine allgemeine Niederlassungsfreiheit, man konnte nicht einfach umziehen und am neuen Wohnort die vollen Bürgerrechte geniessen, wie es heute möglich ist.

Bürgerrechte hatte man nur dort, wo man zu den eingesessenen Bürgern oder zu den Landleuten gehörte. Nur eingesessene Landleute von Nidwalden konnten also an der Nidwaldner Landsgemeinde teilnehmen, nur Ürtegenossen (entspricht etwa den heutigen Korporationsbürgern) hatten das Wahlrecht in ihrem Dorf bzw. in ihrer Ürte – die heutigen politischen Gemeinden gab es vor 1848 noch gar nicht.

Die übrigen Einwohner ohne politische Mitwirkungsrechte wurden Beisässen genannt. Den Beisässen war es fast unmöglich, das Landrecht oder das Ürterecht zu erwerben. Die Aufnahmegebühr war so hoch, dass sich dies nur einige wenige Personen überhaupt leisten konnten. Ab 1679 existierte sogar eine Aufnahmesperre für Beisässen ins Nidwaldner Landrecht.

Alte Landleute in Ob- bzw. in Nidwalden waren diejenigen Geschlechter, die seit alters her – d.h. seit dem Mittelalter – in Nidwalden bzw. in Obwalden das Landrecht besassen. Diese Geschlechter hatten gleichzeitig auch das Landrecht im jeweils anderen Ort, waren also in beiden Orten Landleute und durften sowohl in Obwalden wie in Nidwalden an der Landsgemeinde teilnehmen! Entsprechend privilegiert waren diese Familien. Nidwalden setzte die Grenze bei 1563 an (wer das Landrecht vorher erworben hatte, sollte alter Landmann sein), Obwalden bei 1570.1) Alte Landleute sind also Geschlechter, welche das Landrecht in Ob- oder in Nidwalden vor 1563 bzw. vor 1570 besessen haben.

Landleute von Nidwalden dagegen sind Geschlechter, welche erst in der frühen Neuzeit – konkret nach 1563/1570, aber vor 1798 – das Nidwaldner Landrecht erworben haben. Diese Geschlechter hatten das Obwaldner Landrecht nicht mehr. Das Datum des Erwerbs ist oft mit der ersten Nennung des Namens in Nidwalden identisch.

Das Landrecht oder auch der Heimatort sagen noch nichts über die Herkunft des Geschlechts aus. Auch die Art des Landrechts kann innerhalb des Geschlechts unterschiedlich sein: Die Stanser Waser etwa waren alte Landleute, die Wolfen-schiesser Waser hingegen sind Landleute von Nidwalden, da sie erst nach 1563 von Engelberg nach Wolfenschiessen zogen.


1) Dazu Durrer, Einheit. Natürlich führte diese Regel zu Missgunst. Die führenden Geschlechter in Ob- und in Nidwalden waren sich das alte Landrecht neidisch und stritten sich während Jahrhunderten darum, welche Geschlechter eigentlich zu den alten Landleuten zählten. Eine Einigung kam nie zustande.


Wappen der Nidwaldner Geschlechter, www.nw.ch/dl.php/de/0co3c-lpeqgr/Familienforschung_Nidwaldner_Geschlechterwappen_2011_08.pdf

Waser: www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D23848.php

 
 






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